Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Übersicht Führerscheinklassen:
B
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht,
Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtgewicht der Kombination auf 3,5 T begrenzt.
Klasse 3
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger bis 750 Kg.
Alle Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 T zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
B96
Kfz der Klasse B
mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Das Zulässige-Gesamtgewicht der Kombination ist begrenzt auf max. 4,25 T.
BE
Kfz der Klasse B und
Alle Anhänger über 750 kg und bis 3.5 T zulässiges Gesamtgewicht.
Pferdeanhängerdaten:
Gesamtgewicht: 2000kg mit Bremse
Leergewicht: ca. 850kg
Nutzlast: ca. 1150kg
Buchungsanfragen sind über unser Buchungsportal/-formular sowie per Telefon und E-Mail möglich. Ein Mietvertrag kommt ausschließlich dann zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich per E-Mail oder in Textform bestätigt.
Der Mietpreis wird am Tag der Übergabe fällig, in Bar, Kartenzahlung oder vorab per Überweisung
Sie bekommen den Pferdeanhänger gereinigt, im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Anhängerzustand wird bei der Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, welches von Mieter und Vermieter unterzeichnet wird.
Die Geschäftszeiten sind Mo-Fr von 8 - 18 Uhr. Die Übergaben und Rücknahmen finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Übergeben Sie bitte den Anhänger von innen in einem einwandfrei gereinigten Zustand. Andernfalls können Zusatzkosten für die vollständige Reinigung anfallen.
Die Kosten für die Innenreinigung belaufen sich auf 30,– EUR.
Eine Stornierung ist unter nachfolgenden Bedingungen möglich, maßgebend für die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum
der schriftlichen Stornierungserklärung beim Vermieter:
• Stornierung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 50% des Mietpreises
• weniger als 3 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90% des Mietpreises
• Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt und wird mit 100% des Mietpreises berechnet
1. Der Mietpreis
2. Eine Kaution in Höhe von 150,– EUR . Die Kaution müssen Sie bei der Übernahme beim Vermieter hinterlegen.
Zu zahlen in Bar, Kartenzahlung oder vorab per Überweisung.
Nach einem Unfall oder nach einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet solange am Unfallort zu bleiben, bis die Aufklärung des Geschehens und die Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 142 Strafgesetzbuch-StGB) abgeschlossen ist. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet dies nachzuweisen. Gleiches gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiterhin hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Details des Unfall oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten.Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.