Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Unsere Fahrzeuge besitzen alle eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t.
Um mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5t fahren zu dürfen, müssen Sie über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen. Außerdem müssen Sie als Fahrer bzw. Mieter mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf von Ihnen als Mieter selbst und von denen bei der Anmietung genannten Personen geführt werden.
Ab 15 Nächten Mietdauer ist die Anzahl der Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von unter 15 Nächten sind 300 km pro Nacht inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,40 Euro berechnet.
Maximalmietdauer: 28 Tage, länger nach Absprache
Mindestmietdauer:
6 Nächte / 7 Tage
Buchungsanfragen sind über unser Buchungsportal/-formular sowie per Telefon und E-Mail möglich. Ein Mietvertrag kommt ausschließlich dann zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich per E-Mail oder in Textform bestätigt. Ab Datum der Buchungsbestätigung hat der Mieter innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Der Restmietpreis wird bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig.
Hunde sind herzlich willkommen.
Das Fahrzeug muss von innen gereinigt zurückgegeben werden.
Verunreinigungen werden je nach Grad mit einer extra Gebühr berechnet
Sie bekommen das Fahrzeug gereinigt, desinfiziert, vollgetankt und im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei der Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, welches von Mieter und Vermieter unterzeichnet wird.
Die Geschäftszeiten zur Übernahme und Rückgabe sind Mo-Fr von 8 - 18 Uhr. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss bis spätestens 12 Uhr erfolgen. Die Übergabe des Wohnmobils ist ab 16 Uhr möglich. An Wochenende und Feiertagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von jeweils 25,‐ EUR.
Übergeben Sie bitte das Fahrzeug vollgetankt und innen in einem einwandfrei gereinigten Zustand. Andernfalls können Zusatzkosten für das vollständige Befüllen des Tanks und die Reinigung anfallen.
Die Kosten für die Innenreinigung belaufen sich auf 150,– EUR. Für die Toilettenreinigung fallen 130,– EUR an.
Eine Stornierung ist unter nachfolgenden Bedingungen möglich, maßgebend für die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungserklärung beim Vermieter:
Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn ein Last - Minute Angebot gebucht wurde.
Der Vermieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Saisonmietpreis und einer Servicepauschale.
Kraftstoffkosten, Maut‐, Park‐, Camping‐, Stellplatz‐, Fährgebühren, Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren tragen Sie als Mieter selbst.
Bei der Buchung fällt eine Kaution in Höhe von 1.500,– EUR an. Die Kaution müssen Sie bei der Übernahme beim Vermieter hinterlegen.
Zu zahlen in Bar oder per Überweisung.
Sollte die Kaution in Bar hinterlegt werden, wird diese bei Rückgabe auf das gewünschte Konto überwiesen.
Auslandsfahrten sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern bzw. Regionen erlaubt: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island.
Fahrten in Kriegs‐ und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.
Nach einem Unfall oder nach einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden hat der Mieter/Fahrer sofort die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu informieren. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet solange am Unfallort zu bleiben, bis die Aufklärung des Geschehens und die Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 142 Strafgesetzbuch-StGB) abgeschlossen ist. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet dies nachzuweisen. Gleiches gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiterhin hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Details des Unfall oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten.Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.